©  Lars Wehrmann Ausdauertraining am Juister Strand mit dem Team des Strandsports

Ausnahmen des Gästebeitrags auf Juist

Ausnahmeregelungen und Sondertarife

Ausnahmen vom Gästebeitrag auf Juist

Sondertarife des Gästebeitrags auf Juist

Auf Juist wird der Gästebeitrag direkt von der Kurverwaltung eingezogen, nicht, wie auf anderen Inseln, über die Gastgeber. Hier findest du eine Auflistung sämtlicher „Ausnahmeregelungen“ im Rahmen des Gästebeitrages – also alle Fälle, die nicht den regulären Gästebeitrag entrichten müssen.

Trotzdem musst du bei uns in den Tourist-Informationen vorbeikommen und dein Ticket freischalten lassen. Sonst kommst du nach deinem Aufenthalt nicht auf die Fähre  und es wäre doch schade, deinen Urlaub mit so einem Erlebnis abschließen zu müssen.

Folgende Sonderfälle gibt es:

Die persönliche Jahres-TöwerCard

Für alle Juist-Fans!

Wenn du direkt zu Jahresbeginn weißt, dass du mehrmals im Jahr nach Juist reisen wirst, solltest du dir Gedanken machen, ob die Jahres-TöwerCard etwas für dich ist. Gäste ab 14 Jahren bezahlen im Rahmen der Jahres-TöwerCard einmalig 144€ Gästebeitrag pro Jahr, Gäste unter 14 Jahren einmalig 72€ pro Jahr.

Rechnen wir mal schnell nach – wenn du als erwachsene Person mindestens 30 Übernachtungen während der Hauptsaison oder 48 Übernachtungen während der Nebensaison auf Juist verbringst, lohnt sich die Anschaffung einer Jahres-TöwerCard für dich.

Und wie kommst du an diese magische Karte? Schreib einfach eine kurze Email an unser Service-Team unter service@juist.de, am liebsten direkt mit dem von dir ausgefüllten Dokument, das du weiter unten findest.

Bitte beachte allerdings: Bereits bezahlte Gästebeiträge können nicht mehr angerechnet werden, also beantrage die Jahres-TöwerCard direkt zum Beginn des neuen Jahres. Auch musst du deine Jahres-TöwerCard immer vorlegen, sonst musst du den Gästebeitrag doch zahlen.

Ausnahmeregelungen für Gruppenreisen

Ganz einfach und bequem, ohne Sorgen!

Auch Gruppen zieht es immer wieder nach Juist: Schulklassen, Ferienausflüge oder Bildungsurlaube machen auf unserem schönen Eiland gleich doppelt Spaß!

Da es mit einer Gruppe – besonders kurz vor der Abfahrt der Fähre – auch mal stressig werden kann, bitten wir dich vorab um die Zahlung des Gästebeitrags für deine Gruppe. Entweder vor Anreise per E-Mail, bei der Anreise an der Tourist-Information am Hafen oder vor Ort in der Tourist-Information im Rathaus: Drucke einfach unser Formular für Gruppenreisen aus, setze alle notwendigen Informationen ein und gib es an uns weiter.

So begleichst du den Gästebeitrag für deine gesamte Gruppe ganz bequem per Rechnung und musst bei Abreise nicht lange warten. Kein Stress also!

Gästebeitragsbefreiungen

Ja, die gibt’s auch!

Nicht jede oder jeder auf Juist zahlt Gästebeitrag. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der Gästebeitrag, als solches, ist eine Art touristische Abgabe. Nur Gäste zahlen für die Unterhaltung der touristischen Infrastruktur.

Auch wenn ihr vom Gästebeitrag befreit seid, müsst ihr in eine unserer Tourist-Informationen kommen, um euer Ticket freischalten zu lassen. Bitte bringt alle notwendigen Bescheinigungen mit, damit wir sichergehen können, dass ihr auch wirklich keinen Gästebeitrag auf Juist zahlen müsst. Ohne ein vorab freigeschaltetes Ticket kann es im Schlimmstfall sein, dass ihr nicht auf die Fähre gelassen werdet. 

 

Gäste mit Grad der Behinderung von 100%

Lege in der Tourist-Info deinen Schwerbehindertenausweis vor (An- und Abreiseticket nicht vergessen!). Nicht nur du, sondern auch deine eingetragene Begleitperson seid vom Gästebeitrag befreit.

Bitte beachte: Du musst in eine Tourist-Info kommen, um deinen Gästebeitrag freischalten zu lassen, auch wenn du nichts bezahlen musst. Nur Gäste mit einem Grad der Behinderung von 100 % sowie die im Schwerbehindertenausweis eingetragene Person sind vom Gästebeitrag befreit. Alle anderen Gäste müssen den Gästebeitrag regulär entrichten.

 

Weitere Befreiungen

Außerdem vom Gästebeitrag befreit sind:

  • Kinder bis 5 Jahre
  • Die folgenden Verwandten von Personen, die auf Juist ihren Hauptwohnsitz haben oder bei einem Betrieb auf der Insel angestellt sind – aber nur, wenn sie in der gleichen Wohnung übernachten
    • Großeltern
    • Eltern
    • Kinder
    • Enkelkinder
    • Geschwister und Geschwisterkinder
    • Schwiegertöchter und Schwiegersöhne
    • Schwäger und Schwägerinnen
    • Ehepartner und Lebenspartner
  • Begleitpersonen von Kinder-, Jugend- oder Erwachsenengruppen:
    • Je 10 Gruppenteilnehmenden bis einschließlich 17 Jahren: 1 Begleitperson
    • Je 15 Gruppenteilnehmenden ab 18 Jahren: 1 Begleitperson
  • Segler*innen und Sportbootfahrende, die aus Gründen der Gefahrenabwehr den Hafen anlaufen müssen (z.B. Havarie oder Sturm) – nur für die Dauer der Gefahrenlage, die Art und Dauer der Gefahrenabwehr muss nachgewiesen werden
  • Menschen, die beruflich auf die Insel reisen müssen oder hier arbeiten

Noch mehr Infos zum Gästebeitrag auf Juist

Band mit Zuschauerschaft bei einem Konzert auf dem Kurplatz auf Juist ©  Lars Wehrmann

Leistungen

✓ Leistungen des Gästebeitrags ✓ Gegenleistungen des Gästebeitrags ✓ Freizeitangebote ✓ Services → Informiere dich über alle Leistungen des Gästebeitrags auf Juist.


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Familie auf der Juister Strandpromenade im Sonnenschein schaut sich die Markierung des 7. Längengrads an ©  Lars Wehrmann

Tarife

✓ Finde hier alle Tarife des Gästebeitrags auf Juist ✓ Starte bestens informiert über den Gästebeitrag in deinen Urlaub auf Juist!


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